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Auch mit kleinen Beiträgen kann viel erreicht werden.

Zuwendungen

Ihnen gefallen Sinn und Zweck der Stiftung und Sie haben Interesse, unsere Ziele finanziell zu unterstützen? Spenden und Zustiftungen sind zwei Formen der finanziellen Zuwendung, mit der Sie unsere Stiftung unterstützen können. Wir freuen uns sowohl über das Eine als auch über das Andere.

Neben der Freude, etwas Gutes zu tun, sollten Sie bedenken, dass sich der Staat, gerade bei Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen, mehr als gegenüber anderen Spendenempfängern, durch eine Minderung Ihrer Steuerlast beteiligt.

Eine Stiftung ist ein Vermögen, das dauerhaft einem festgelegten Zweck gewidmet ist. Das Vermögen wird nicht angetastet: Nur die Zinserträge und Spenden werden für die Stiftungsarbeit eingesetzt.

Spende
Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung. Die Stiftung muss diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke ausgeben.

Zustiftungen
Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung nennt man Zustiftungen. Bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.

Steuerliche Vorteile

Privatpersonen können Zustiftungen – also Zuwendungen, die das Stiftungsvermögen aufstocken – von bis zu 1 Mio € über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber im Rahmen der Spendenregelung vor, dass zusätzlich 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden können – dies jedoch jedes Jahr aufs Neue. Im Fall der Steueroptimierung bekommt die Privatperson knapp 50 % des zugestifteten Betrags erstattet, oder anders gesagt: der Fiskus beteiligt sich mit knapp 50 % an dieser Zustiftung. Für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Allgemeine Fragen zur steuerlichen Behandlung von Spenden und Zustiftungen beantwortet Ihnen gern die Deutsche Stiftungsagentur.

Kontakt

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vertreten durch die
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41460 Neuss
Tel. 02 131 – 52 51 30
Fax 02 131 – 52 51 340
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